AGB Seminare – Trainings – Workshops – Referate
1. Geltungsbereich
a. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“ genannt, gelten für sämtliche Leistungen im Rahmen der Seminare, Trainings, Workshops, Referate und ähnliche Veranstaltungen, nachfolgend „Seminare“ genannt, der Secoach GmbH, Roland Hodel, Inhaber der Firma Secoach GmbH, Seminarstrasse 10, 6285 Hitzkirch, nachfolgend „Secoach GmbH“ genannt.
b. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Leistung bzw. des Angebots der Secoach GmbH durch den Kunden. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie erhalten keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Secoach GmbH diese schriftlich anerkannt.
c. Soweit Verträge oder Angebote der Secoach GmbH abweichende Bedingungen enthalten, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen AGB vor.
d. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung mit Kunden auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Angebote und Leistungen der Secoach GmbH.
2. Seminaranmeldung
Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich oder via Internet mit dem Online-Formular vorgenommen werden und ist verbindlich. Mit dem Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung der Secoach GmbH, gilt der Vertrag als geschlossen. Da die Seminartermine resp. die TeilnehmerInnenzahl begrenzt sind, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
3. Minimale TeilnehmerInnenzahl
Seminare für Privatpersonen werden in der Regel erst ab 8 TeilnehmerInnen durchgeführt. Seminare für Unternehmungen unterliegen keiner Mindestzahl.
4. Maximale TeilnehmerInnenzahl
Um die Trainingsziele erreichen zu können, ist die TeilnehmerInnenzahl für alle angebotenen Halbtages- und Tages-Seminare der Secoach GmbH als Maximalzahl 12 TeilnehmerInnen begrenzt. Vorbehalten sind vorgängig abgemachte Ausnahmefälle, welche in der Regel den Einsatz von Zusatztrainern zur Folge haben. Wird die Maximalzahl von 12 TeilnehmerInnen überschritten, hat dies Einbussen im Trainingsumfang und den Seminarinhalten zu Folge (reduziertes Programm). Für zusätzliche TeilnehmerInnen werden pro TeilnehmerInn Kosten in der Höhe von CHF 350.00 (Halbtag: CHF 220.00) zusätzlich verrechnet: Diese Ansätze gelten auch, wenn der Auftraggeber ohne vorherige Absprache mit der Secoach GmbH mehr Teilnehmende schickt, als die vereinbarte Maximalanzahl.
5. Meldung der definitiven TeilnehmerInnenzahl
Bis spätestens 48 Stunden vor Anlassbeginn erhält Secoach GmbH vom Kunden die genaue TeilnehmerInnenliste.
6. Seminarvorbereitung
Der Kunde stellt der Secoach GmbH rechtzeitig alle zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Informationen, Materialien, Arbeitsmittel und Räume zur Verfügung.
7. Seminardurchführung
Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Instruktors oder Referenten, bei zu geringer TeilnehmerInnenzahl, sowie von der Secoach GmbH nicht zu vertretenden Ausfällen und höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Durchführung. Nach Möglichkeit wird ein Alternativtermin angeboten. Für Gegenstände, die in die Seminare mitgenommen werden oder für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernimmt die Secoach GmbH keinerlei Haftung.
8. Seminarabmeldung
Abmeldungen und Umbuchungen müssen schriftlich erfolgen und erhalten ihre rechtliche Gültigkeit erst durch die schriftliche Rückbestätigung der Secoach GmbH. Für alle Seminare und Trainings wird bei Absage wie folgt in Rechnung gestellt:
- 31 bis 60 Kalendertage vor Seminartermin 50% des Seminarpreises
- 11 bis 30 Kalendertage vor Seminartermin 75% des Seminarpreises
- 0 bis 10 Kalendertage vor Seminartermin 100% des Seminarpreises
9. Seminarerfolg
Der Unterricht und die Übungen in den Seminaren sind so gestaltet, dass eine aufmerksame/r Teilnehmer/in die Seminarziele erreichen kann. Für den Schulungserfolg haftet die Secoach GmbH indes nicht.
10. Rechnungsstellung
Wenn sich der Seminarauftrag eines Kunden über mehrere Monate erstreckt, ist die Secoach GmbH berechtigt, die erbrachte Schulungsleistung monatlich im nach hinein in Rechnung zu stellen.
11. Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Angaben über den jeweils anderen Vertragspartner vertraulich zu behandeln, soweit es sich dabei nicht um in der Öffentlichkeit bereits bekannte Angaben handelt. Die Secoach GmbH ist zur Geheimhaltung der während der Durchführung des Auftrages bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Kunden verpflichtet und bewahrt über Inhalt und Durchführung der Zusammenarbeit Vertraulichkeit und über ihm bekannt gewordene Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen. Allfällig zu erstellendes Foto- und Filmmaterial wird ausschliesslich im Rahmen der internen Schulungsvorbereitung für den Kunden und die Instruktion der Trainer der Secoach GmbH verwertet. Jede Drittverwendung ist ausgeschlossen. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
12. Copyright Seminarunterlagen
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung sämtlicher Seminarunterlagen oder von Teilen daraus, sind vorbehalten. Die Inhalte dürfen – auch auszugsweise – ohne die schriftliche Genehmigung der Secoach GmbH, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
13. Zahlungskonditionen
Die Seminargebühren sind innert 30 Tagen nach Datum der Rechnungsstellung fällig. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Secoach GmbH berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu berechnen.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Hochdorf.
15. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige und wirksame, welche geeignet ist, den mit der unwirksamen beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken.
Stand: 01.04.2024