AGBs

All­ge­mei­ne Geschäftsbedingungen

AGB Semi­na­re – Trai­nings – Work­shops – Referate

1. Gel­tungs­be­reich
a. Die­se all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen, nach­fol­gend AGB“ genannt, gel­ten für sämt­li­che Leis­tun­gen im Rah­men der Semi­na­re, Trai­nings, Work­shops, Refe­ra­te und ähn­li­che Ver­an­stal­tun­gen, nach­fol­gend Semi­na­re“ genannt, der Secoach GmbH, Roland Hodel, Inha­ber der Fir­ma Secoach GmbH, Semi­nar­stras­se 10, 6285 Hitz­kirch, nach­fol­gend Secoach GmbH“ genannt.

b. Sie gel­ten als ver­ein­bart mit Ent­ge­gen­nah­me der Leis­tung bzw. des Ange­bots der Secoach GmbH durch den Kun­den. Wenn der Kun­de den AGB wider­spre­chen will, ist die­ses schrift­lich bin­nen drei Werk­ta­gen zu erklä­ren. Abwei­chen­den Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wird hier­mit wider­spro­chen. Sie erhal­ten kei­ne Gül­tig­keit, es sei denn, dass die Secoach GmbH die­se schrift­lich anerkannt.

c. Soweit Ver­trä­ge oder Ange­bo­te der Secoach GmbH abwei­chen­de Bedin­gun­gen ent­hal­ten, gehen die indi­vi­du­ell ange­bo­te­nen oder ver­ein­bar­ten Ver­trags­re­geln die­sen AGB vor.

d. Die AGB gel­ten im Rah­men einer lau­fen­den Geschäfts­be­zie­hung mit Kun­den auch ohne aus­drück­li­che Ein­be­zie­hung für alle zukünf­ti­gen Ange­bo­te und Leis­tun­gen der Secoach GmbH.

2. Semi­nar­an­mel­dung
Die Anmel­dung kann tele­fo­nisch, schrift­lich oder via Inter­net mit dem Online-For­mu­lar vor­ge­nom­men wer­den und ist ver­bind­lich. Mit dem Erhalt der schrift­li­chen Anmel­de­be­stä­ti­gung der Secoach GmbH, gilt der Ver­trag als geschlos­sen. Da die Semi­nar­ter­mi­ne resp. die Teil­neh­me­rIn­nen­zahl begrenzt sind, wer­den die Anmel­dun­gen in der Rei­hen­fol­ge ihres Ein­gangs berücksichtigt.

3. Mini­ma­le Teil­neh­me­rIn­nen­zahl
Semi­na­re für Pri­vat­per­so­nen wer­den in der Regel erst ab 8 Teil­neh­me­rIn­nen durch­ge­führt. Semi­na­re für Unter­neh­mun­gen unter­lie­gen kei­ner Mindestzahl.

4. Maxi­ma­le Teil­neh­me­rIn­nen­zahl
Um die Trai­nings­zie­le errei­chen zu kön­nen, ist die Teil­neh­me­rIn­nen­zahl für alle ange­bo­te­nen Halb­ta­ges- und Tages-Semi­na­re der Secoach GmbH als Maxi­mal­zahl 12 Teil­neh­me­rIn­nen begrenzt. Vor­be­hal­ten sind vor­gän­gig abge­mach­te Aus­nah­me­fäl­le, wel­che in der Regel den Ein­satz von Zusatz­trai­nern zur Fol­ge haben. Wird die Maxi­mal­zahl von 12 Teil­neh­me­rIn­nen über­schrit­ten, hat dies Ein­bus­sen im Trai­nings­um­fang und den Semi­nar­in­hal­ten zu Fol­ge (redu­zier­tes Pro­gramm). Für zusätz­li­che Teil­neh­me­rIn­nen wer­den pro Teil­neh­me­rInn Kos­ten in der Höhe von CHF 350.00 (Halb­tag: CHF 220.00) zusätz­lich ver­rech­net: Die­se Ansät­ze gel­ten auch, wenn der Auf­trag­ge­ber ohne vor­he­ri­ge Abspra­che mit der Secoach GmbH mehr Teil­neh­men­de schickt, als die ver­ein­bar­te Maximalanzahl.

5. Mel­dung der defi­ni­ti­ven Teil­neh­me­rIn­nen­zahl
Bis spä­tes­tens 48 Stun­den vor Anlass­be­ginn erhält Secoach GmbH vom Kun­den die genaue TeilnehmerInnenliste.

6. Semi­nar­vor­be­rei­tung
Der Kun­de stellt der Secoach GmbH recht­zei­tig alle zur Aus­füh­rung des Auf­tra­ges erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen, Mate­ria­li­en, Arbeits­mit­tel und Räu­me zur Verfügung.

7. Semi­nar­durch­füh­rung
Bei Aus­fall eines Semi­nars durch Krank­heit des Instruk­tors oder Refe­ren­ten, bei zu gerin­ger Teil­neh­me­rIn­nen­zahl, sowie von der Secoach GmbH nicht zu ver­tre­ten­den Aus­fäl­len und höhe­rer Gewalt besteht kein Anspruch auf Durch­füh­rung. Nach Mög­lich­keit wird ein Alter­na­tiv­ter­min ange­bo­ten. Für Gegen­stän­de, die in die Semi­na­re mit­ge­nom­men wer­den oder für sons­ti­ge unmit­tel­ba­re Schä­den und Kos­ten inklu­si­ve Ver­dienst­aus­fall, ent­gan­ge­nen Gewinn oder Ansprü­che Drit­ter, Daten­ver­lust, Rei­se­kos­ten, Fol­ge- und Ver­mö­gens­schä­den jeder Art über­nimmt die Secoach GmbH kei­ner­lei Haftung.

8. Semi­narab­mel­dung
Abmel­dun­gen und Umbu­chun­gen müs­sen schrift­lich erfol­gen und erhal­ten ihre recht­li­che Gül­tig­keit erst durch die schrift­li­che Rück­be­stä­ti­gung der Secoach GmbH. Für alle Semi­na­re und Trai­nings wird bei Absa­ge wie folgt in Rech­nung gestellt:

  • 31 bis 60 Kalen­der­ta­ge vor Semi­nar­ter­min 50% des Seminarpreises
  • 11 bis 30 Kalen­der­ta­ge vor Semi­nar­ter­min 75% des Seminarpreises
  • 0 bis 10 Kalen­der­ta­ge vor Semi­nar­ter­min 100% des Seminarpreises

9. Semi­nar­erfolg
Der Unter­richt und die Übun­gen in den Semi­na­ren sind so gestal­tet, dass eine aufmerksame/​r Teilnehmer/​in die Semi­nar­zie­le errei­chen kann. Für den Schu­lungs­er­folg haf­tet die Secoach GmbH indes nicht.

10. Rech­nungs­stel­lung
Wenn sich der Semi­nar­auf­trag eines Kun­den über meh­re­re Mona­te erstreckt, ist die Secoach GmbH berech­tigt, die erbrach­te Schu­lungs­leis­tung monat­lich im nach hin­ein in Rech­nung zu stellen.

11. Geheim­hal­tung
Bei­de Ver­trags­par­tei­en ver­pflich­ten sich, Anga­ben über den jeweils ande­ren Ver­trags­part­ner ver­trau­lich zu behan­deln, soweit es sich dabei nicht um in der Öffent­lich­keit bereits bekann­te Anga­ben han­delt. Die Secoach GmbH ist zur Geheim­hal­tung der wäh­rend der Durch­füh­rung des Auf­tra­ges bekannt gewor­de­nen Geschäfts­ge­heim­nis­se des Kun­den ver­pflich­tet und bewahrt über Inhalt und Durch­füh­rung der Zusam­men­ar­beit Ver­trau­lich­keit und über ihm bekannt gewor­de­ne Geschäfts­ge­heim­nis­se Still­schwei­gen. All­fäl­lig zu erstel­len­des Foto- und Film­ma­te­ri­al wird aus­schliess­lich im Rah­men der inter­nen Schu­lungs­vor­be­rei­tung für den Kun­den und die Instruk­ti­on der Trai­ner der Secoach GmbH ver­wer­tet. Jede Dritt­ver­wen­dung ist aus­ge­schlos­sen. Die Geheim­hal­tungs­pflicht besteht auch über die Dau­er der Zusam­men­ar­beit hinaus.

12. Copy­right Semi­nar­un­ter­la­gen
Alle Rech­te, auch die der Über­set­zung, des Nach­drucks und der Ver­viel­fäl­ti­gung sämt­li­cher Semi­nar­un­ter­la­gen oder von Tei­len dar­aus, sind vor­be­hal­ten. Die Inhal­te dür­fen – auch aus­zugs­wei­se – ohne die schrift­li­che Geneh­mi­gung der Secoach GmbH, auch nicht für Zwe­cke der Unter­richts­ge­stal­tung, repro­du­ziert, ins­be­son­de­re unter Ver­wen­dung elek­tro­ni­scher Sys­te­me ver­ar­bei­tet, ver­viel­fäl­tigt oder zu öffent­li­chen Wie­der­ga­ben benutzt werden.

13. Zah­lungs­kon­di­tio­nen
Die Semi­nar­ge­büh­ren sind innert 30 Tagen nach Datum der Rech­nungs­stel­lung fäl­lig. Die Rech­nun­gen sind ohne Abzü­ge zu beglei­chen. Im Fal­le des Zah­lungs­ver­zu­ges ist die Secoach GmbH berech­tigt, ange­mes­se­ne Ver­zugs­zin­sen zu berechnen.

14. Anwend­ba­res Recht und Gerichts­stand
Es gilt Schwei­zer Recht. Gerichts­stand ist Hochdorf.

15. Schluss­be­stim­mun­gen
Die Unwirk­sam­keit einer der vor­ste­hen­den Bedin­gun­gen berührt die Gel­tung der übri­gen Bestim­mun­gen nicht. An die Stel­le der unwirk­sa­men Bestim­mung tritt eine recht­lich zuläs­si­ge und wirk­sa­me, wel­che geeig­net ist, den mit der unwirk­sa­men beab­sich­tig­ten Erfolg zu errei­chen. Ent­spre­chen­des gilt für die Aus­fül­lung von Lücken.

Stand: 01.04.2024